Südwestumgehung

 

Eine Umgehung ohne Entlastungswirkung für Bretten

Offener Brief

Was ist die Südwestumgehung?

Das Regierungspräsidium Karlsruhe plant eine Umfahrung südwestlich von Bretten. Basis dieser Planungen bildet das Teil-Projekt B 294 SW-OU Bretten im Bundesverkehrswegeplan 2030. In diesem wurde der Ausbau der Verbindung zwischen den beiden Autobahnanschlussstellen Bruchsal und Pforzheim Nord in den vordringlichen Bedarf hochgestuft.

Warum die Südwestumgehung?
Von der Stadt Bretten wird die als Südwestumgehung benannte Variante befürwortet, da man sich durch diese eine Verkehrsentlastung in der Kernstadt erhofft. Die Südwestumgehung hat jedoch laut Regierungspräsidium Karlsruhe nicht die Aufgabe Bretten verkehrstechnisch zu entlasten, sondern dient primär der Entlastung des Autobahndreieckes Karlsruhe (Übergang A5 auf A8). Im Bundesverkehrswegeplan 2030 aus dem Jahr 2014 wird einem täglichen Verkehrsaufkommen von rund 10.000 Fahrzeugen, davon 3.000 LKW pro Tag kalkuliert. Die im Bundesverkehrswegeplan 2030 genannten Zahlen beziehen sich jedoch auf die ursprüngliche Trassenführung. Eine Südwestumfahrung wie derzeit geplant, würde laut Prognosen noch mehr überregionalen Verkehr generieren. Eine signifikante Entlastung der Kernstadt wird durch beide Varianten nicht erreicht. 

Was kostet die Südwestumgehung?
Die derzeitigen Planungen berücksichtigen eine inzwischen um rund 1 km längere Strecke inkl. Tunnel. Die Kostenschätzungen aus dem Jahr 2014 für die Umfahrung Brettens belaufen sich auf 38,1 Mio. €. Aufgrund der nun längeren Strecke, eines bisher nicht vorgesehenen Tunnelbauwerkes (inkl. Brandschutzmaßnahmen) und der gestiegenen Inflation wird dieser Betrag bei weitem nicht ausreichend sein. Die Auswirkungen auf Mensch und Natur, sowie die langfristig entstehenden Kosten des, durch solche Bauten befeuerten, Klimawandels, werden in der Kosten-Nutzen-Analyse des Bundesverkehrswegeplanes 2030 weder genannt noch berücksichtigt.

Wie ist der aktuelle Planungsstand?
Bis voraussichtlich in den Herbst 2022 läuft das sog. Planfeststellungsverfahren. Ziel dieses Verfahrens und der abschließenden Entscheidung, dem Planfeststellungsbeschluss, ist es, eine umfassende Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange mit den für das Vorhaben sprechenden Argumente zu erreichen und alle Interessen möglichst „unter einen Hut“ zu bringen.

Ein wichtiges Merkmal der Planfeststellung ist die sogenannte Konzentrationswirkung. Das bedeutet, dass der Planfeststellungsbeschluss alle anderen notwendi­gen Einzelgenehmigungen (z.B. naturschutzrechtliche Befreiungen, Waldumwandlungsgenehmigungen) ersetzt. Dies wiederum erfordert die frühzeitige und umfassende Beteiligung sowohl aller Träger öffentlicher Belange (Gemeinden, Fachbehörden, usw.), deren Aufgabenbereiche von dem Projekt berührt sind, als auch von Verbänden und sonstigen Stellen, die ihren Sachverstand und ihre For­derungen auf diesem Weg ins Verfahren einbringen können, sowie der privaten Betroffenen. (Quelle: Regierungspräsidien Baden-Württemberg)

Wo finde ich weitere Informationen?

Die geplante Südwestumgehung und…

...unser Klima.

  • Wie beeinflusst die Südwestumgehung unser lokales Klima in Bretten bis in die Innenstadt, da sie die Frischluftzufuhr behindert?
  • Wie sind die Auswirkungen auf die Luftqualität?
  • Ist der Kaltluftabfluss durch die Bebauung noch gewährleistet?
  • Wie werden sich 25.000 m² schwarzer Asphalt auf das lokale Klima in Bretten auswirken?
  • Warum ist der Eingriff in das Wasserschutzgebiet zulässig?
  • Ist diese großflächige Versiegelung mit den Klimaschutzzielen der Stadt Bretten vereinbar?
  • Ist dieses Projekt aus dem Bundesverkehrswegeplan angesichts der notwendigen Klimaschutzpolitik noch zeitgemäß?

Unser Klima

...der Naturschutz.

Der Naturschutz

 

  • Wie beeinflusst das großflächige Verschwinden von Nutzflächen die Ernährungsgrundlage für Tiere und Pflanzen? Und ihren natürlichen
    Lebensraum?
  • Wie weit wird der Grundwasserspiegel durch die Versiegelung sinken?
  • Welche Auswirkungen haben zusätzliche Schallemissionen von täglich über 10.000 Fahrzeugen auf Mensch und Tier?
  • Warum wird durch die Südwestumgehung die Landschaft mit ihren Lebensräumen zerschnitten, obwohl das Verschwinden dieser eine der Hauptursachen des Artenrückgangs ist?
  • Oder widerspricht es auch dem Biodiversitätsgesetz der Bundesregierung von 2007?

...unsere Nutzflächen.

  • Wie hoch ist der Landschaftsverbrauch für die B294-Umgehung?
  • Warum wird im Plangebiet weiteres Ackerland zerstört und dadurch die Sicherung unserer Ernährung gefährdet?

Unserer Nutzflächen

 

  • Wie groß wird der Schaden durch die Zerstörung von gewachsenen Streuobstwiesen mit zum Teil alten Obstsorten?
  • Wie sieht die Ernährung unserer Kinder und Enkel in Zukunft aus? Natursaft oder künstliche Brause? Kraichgaukorn oder Weizen aus dem Ausland?
  • Wird es in Zukunft noch regionales Obst und Gemüse geben?

...unsere Naherholung.

  • Warum wird die Attraktivität des Naherholungsgebietes durch eine Bundesstraße aufs Spiel gesetzt?
  • Warum wird die Attraktivität des größten
    Streichelzoos Deutschlands durch die Umgehung gefährdet?
  • Wollen wir eine Bundesstraße mit dem Lärm und den Abgasen von täglich über 10.000 Fahrzeugen gleich neben Waldkindergarten und der beliebten Rinklinger Grillhütte?

Unsere Naherholung

 

  • Warum tun wir nicht alles dafür, damit unsere Kinder und Enkel in einer möglichst intakten und natürlichen Umgebung leben?

...unser Verkehr.

Laut Bund/RP ist geplant, mit der Umgehungsstraße eine ortsfreie Verbindung zwischen Bruchsal A5 und Pforzheim A8 zu schaffen, um die Autobahn zu entlasten.

  • Warum wird nicht offen über die hohe Anzahl des überregionalen Zusatzverkehrs informiert?
  • Warum wollen wir uns mit zusätzlichen
    Schwerlastverkehr von den Autobahnen A5 und A8 belasten?
  • Warum wird eine Variante favorisiert, die auch laut dem Planungsbüro Köhler&Leutwein eine „geringe Entlastungswirkung für Bretten“ hat
  • Warum werden die Vorschläge zur Verkehrsentlastung aus dem Mobilitätskonzept nicht zügig umgesetzt

Fazit: Die Südwestumgehung schafft Mehrverkehr und reduziert die Brettener Verkehrsbelastung unwesentlich. Eine Verkehrswende in Bretten und Klimaschutz sieht anders aus!
Den Preis, den wir mit der Zerstörung von Natur, Naherholung und Nutzflächen sowie den dramatischen Folgen für das Klima unserer Stadt zahlen, ist viel zu hoch.

...die Flurbereinigung.

Karte Südwestumgehung

 

  • Wie groß wird die Fläche für die Zweckflurbereinigung sein?
  • Was kommt mit der Flurbereinigung auf die Grundstückseigentümer zu?
  • Bin ich als Eigentümer eines Flurstückes auf dieser Karte auch betroffen?
  • Wann werde ich darüber informiert?

Wussten Sie, dass…

  • die durch die geplante Trassenführung mit Asphalt versiegelte Fläche ca. 5 Fussballfeldern entspricht?
  • eine Tunnelvariante in Betracht gezogen wird, wobei Tunnelbauten im betroffenen Gebiet aufgrund des Grundwasserschutzes verboten sind?
  • der zugrundeliegende Bundesverkehrswegeplan 2030 durch Rechtsgutachten als verfassungswidrig eingestuft wurde?
  • die geplante Trassenführung geschützte FFH- (Flora-Fauna-Habitat) Gebiete und Wildtierkorridore durchschneiden?
  • nach dem Bau eine Zweckflurbereinigung für ein Gebiet mit ca. 2500 Grundstücken durchgeführt werden muss?
  • die Südwestumgehung der Entlastung des Autobahndreiecks Karlsruhe und nicht der Kernstadt Bretten dient?
  • dass die asphaltierte Strecke eine Heizleistung von über 20MW im Sommer produziert und die dadurch entstehende Wärme durch Westwinde in die Stadt getragen wird?
  • dass zusätzliche Straßen zusätzlichen Verkehr generieren?
  • die Renaturierung und vollständige Erholung der Natur von den Bauarbeiten bis zu 20 Jahre andauern wird?
  • die Trasse Luftlinie ca. 80m vom Rinklinger Grillplatz und Waldkindergarten verläuft?
  • die Südwestumgehung als Basis für die Erschließung von neu zu schaffenden Gewerbeflächen im Rinklinger Südwesten dient?
  • die Schäden an Natur und Auswirkungen für Menschen in der Kosten-Nutzen-Analyse des Bundesverkehrswegeplans keinerlei Berücksichtigung finden?
  • 266 Mio. € von 288 Mio. € Nutzen durch „Veränderungen der Betriebskosten im Personen- und Güterverkehr“ sowie „Veränderungen der Reisezeit im Personenverkehr“ zu Buche schlagen?
Loading...
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner