Regionalplan

 

Flächenversiegelungen ohne Rücksicht auf Brettens Natur

Offener Brief

Was ist der Regionalplan?

 Der Regionalplan nimmt eine vermittelnde Stellung zwischen gesamtstaatlicher Planung und kommunaler Gemeindeentwicklung ein. der Regionalplan stellt Grundsätze und Ziele für die Raumordnung auf und erzeugt somit Planungssicherheit für Gemeinden und Planungsträger. Momentan arbeitet der Regionalverband Mittlerer Oberrhein an der Fortschreibung des Regionalplans Mittlerer Oberrhein aus 2003. In diesem Plan werden für Bretten diverse neue Flächen als sog. Optionsflächen für Siedlungserweiterungen (Wohn-, Misch- und Gewerbegebiete) ausgewiesen. Dis ausgewiesenen Flächen betragen in Summe rund 118 Hektar, dies entspricht in etwa der Größe von 140 Fußballfeldern oder der bebauten Fläche der Gemeinden Diedelsheim und Ruit zusammengenommen.

Warum eine Fortschreibung des Regionalplans?
Der Regionalplan soll der Stadt Bretten Planungssicherheit für kommende Wohn-, Misch- und Gewerbegebiete geben. Wohn- und Gewerberaum ist sicherlich notwendig, doch sollte dies alles mit Maß und Verstand bewertet und umgesetzt werden. Weitere Versiegelungen sind nicht notwendig, anstatt dessen sollten die bestehenden Gebiete nahverdichtet und Baulücken geschlossen werden. Bspw. ist die ehemalige Rüdtwaldfläche in Gölshausen größtenteils noch ungenutzt.

Was kostet die Umsetzung des Regionalplans?
Naturflächen. Durch die Realisierung der geplanten Gebiete werden weitere wichtige Naturflächen versiegelt. Diese Versiegelungen sorgen für ein weiteres Aufheizen der Umgebungsluft, erhöht die Gefahr von Überschwemmungen bei Starkregen. Zudem gehen wichtige Nutzflächen für die Landwirtschaft verloren und gefährdet somit manchen Landwirt in seiner Existenz. Die CO2-Speicherfunktion von Ackerflächen ist ebenfalls nicht zu unterschätzen, durch eine Reduzierung der Flächen kann weniger CO2 im Boden gebunden werden. Dies fördert den Klimawandel, dessen Folgekosten erheblich sein werden.

Wie ist der aktuelle Planungsstand?
Die Planungsunterlagen (Planentwurf, Begründung und Umweltbericht) lagen vom 08.03.2021 bis einschließlich 16.04.2021 zur Einsichtnahme in Karlsruhe, Baden-Baden und Rastatt während der dort gültigen Sprechzeiten aus. Leider war eine Einsichtnahme in Bretten nicht möglich. Im Juni/Juli wurden die Ortschafts- sowie Gemeinderäte in Bretten zu den Planungen angehört. Aufgrund dieser Anhörungen und den dort erhaltenen Rückmeldungen wird der Planungsentwurf derzeit überarbeitet und soll erneut im Gemeinderat (voraussichtlich im Juli 2023) vorgestellt werden.

Wo finde ich weitere Informationen?

Wussten Sie, dass…

  • die angedachten Siedlungserweiterungsgebiete (Wohn-, Misch- und Gewerbegebiete) eine Fläche von ca. 118 Hektar (entspricht in etwa der Fläche von Diedelsheim und Ruit)
  • von den sog. Optionsflächen in Bretten in der Vergangenheit nahezu alle auch realisiert wurden?
  • es im Jahr 2021 bereits eine Onlinepetition mit über 500 Unterschriften mit dem Ziel der stärkeren Einbeziehung der Bürger in die Planungen gab?
  • die Stellungnahme des BUND z.B. bisher in keiner Weise berücksichtigt wurde?
  • Verbände und Bürger in die Planungen bisher ebenfalls nicht mit einbezogen wurden?
  • dass die z.B. in Rinklingen ausgewiesenen Flächen, im Gegensatz zu bisherigen Aussagen, stark im Zusammenhang mit der geplanten Südwestumgehung stehen (Trassenführung muss berücksichtigt werden, Umsetzung nur schwer denkbar, sollte Südwestumgehung nicht realisiert werden, …)
  • die Stadt Bretten den Verzicht auf die Vorrangfunktion „Gebiet mit Kaltluftabfluss“ im Gebiet Rinklingen anregt?
  • großflächige Flächenversiegelungen Überschwemmungen bei Starkregen befördern?
  • die Stadt Bretten „langfristig an einer weiteren Siedlungsentwicklung entlang der Ortsumgehung B 294 interessiert“ ist?
  • nach Umsetzung eine Flurbereinigung, in bislang nicht bekannter Größe, durchgeführt werden muss?
  • das Errichten oder Erweitern von Wohnsiedlungen oder Gewerbebetrieben verboten sind, sollte eine Gefährdung des Grundwassers nicht durch besondere Schutzvorkehrungen verhindert werden?
  • durch die massive Versiegelung wichtige Flächen zur Bindung von CO2 in Böden zerstört werden?
  • den Landwirten enorme Verluste an landwirtschaftlicher Produktionsfläche drohen?
  • durch den Regionalplan Verletzungen an bis zu 8 Tabukriterien (u.a. Grundwasserneubildung, Wasserschutzzone, Regionalwind, Bodenfunktion, Landschaftsbild, FFH-Wiesen, …) vorliegen?
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