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Streuobstwiese trotz gesetzlichem Schutz gerodet

01.12.2022

(Quelle: BUND Bretten)

In Bretten wurden jetzt Obstbäume einer Streuobstwiese gefällt. Trotz gesetzlichem Schutz musste dieser Lebensraum einem geplanten Gewerbegebiet weichen.

Dies widerspricht den  Zielen der Landesregierung zum Arten- und Klimaschutz sowie zur Erreichung der Netto-Null beim Flächenverbrauch. Das Landratsamt

hatte die Genehmigung für diese Rodungsaktion erteilt.

„Leider stellen wir landauf landab fest, dass die Landratsämter in Baden-Württemberg den gesetzlichen Schutz von Streuobstwiesen nicht richtig umsetzen, der nach dem Volksbegehren „Rettet die Bienen“ neu eingeführt wurde. Das wollen wir so nicht hinnehmen“, betont die BUND-Landesvorsitzende Sylvia Pilarsky-Grosch in einer Pressemitteilung.

Bereits 2020 hatten der BUND Regionalverband Mittlerer Oberrhein und der Arbeitskreis Karlsruhe des Landesnaturschutzverbands (LNV) in einer gemeinsamen Stellungnahme darauf hingewiesen, dass die Planungen zur Erweiterung des Industriegebiets Gölshausen gegen das Gebot zum Erhalt von Streuobstbeständen gemäß Landesnaturschutzgesetz verstößt.

Zur Stellungnahme des BUND

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