(Quelle: kraichgau.news)
Bretten/Stuttgart (kn) Der NABU Baden-Württemberg teilt mit, dass er gestern, 8. Dezember, eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Landratsamt (LRA) Karlsruhe auf den Weg gebracht hat. Der Naturschutzbund beklagt, dass er vom LRA auf dem Postweg über die anstehende Rodung einer Streuobstwiese in Gölshausen informiert wurde. Die Stadt Bretten plant, dort das Gewerbegebiet zu erweitern.
Gericht stoppte Rodungen, als nur noch ein Baum stand
„Das Landratsamt hat durch die postalische und damit verzögerte Zustellung des Sofortvollzugs, also der Erlaubnis zur Rodung an die Stadt Bretten, den NABU seiner Rechte beraubt. Die Nachricht ging erst sieben Tage nach der fragwürdigen Entscheidung des Amts per Brief bei unserem Rechtsanwalt ein, dabei wäre eine unmittelbare Informationsübermittlung auch per E-Mail, Fax oder Telefon möglich gewesen“, kritisiert der NABU-Landesvorsitzende Johannes Enssle. Unmittelbar nach Erhalt der Nachricht hatte der NABU einen Eilantrag vor Gericht gestellt. Dieses hatte die Rodungen dann noch am gleichen Nachmittag gestoppt, allerdings waren zu diesem Zeitpunkt bereits 39 der 40 alten Streuobstbäume gefällt.