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Südwestumgehung Bretten – Status 2021 und weitere Verfahrensschritte

10.01.2022

Quelle: NABU Bretten

Seit vielen Jahren erscheint in der Presse immer wieder das Thema Südwestumgehung (SWU), ohne dass eine konkrete Umsetzung erfolgte. Mit Aufnahme der SWU im Jahr 2016 in die vordere Dringlichkeit des Bundesverkehrswegeplans hat das  Regierungspräsidium Karlsruhe (RP) als zuständige Planungsbehörde jetzt mit der Umsetzung begonnen.

Scopingverfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

Bei der SWU muss eine UVP durchgeführt werden. Hierbei wird geprüft, ob das Projekt Auswirkungen auf den Menschen, Tiere, Pflanze, biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft und Kulturgüter hat. Um den Umfang der UVP festzulegen, wurde im Herbst 2020 ein Scopingverfahren durchgeführt, zu dem der NABU Bretten, als „anerkannte Vereinigung“ beteiligt worden ist. Martin Klatt, der Leiter der NABU Bezirksgeschäftsstelle Mittlerer Oberrhein, hat am 9. Oktober unsere Stellungnahme beim RP abgegeben.

https://www.nabu-bretten.de/positionen-projekte/s%C3%BCdwestumgehung-bretten-2020/

Überblick

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