Quelle: BUND Bretten
Gegenstand der Stellungnahme: Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) 2005 der Verwaltungsgemeinschaft Bretten-Gondelsheim für die Darstellung einer gewerblichen Baufläche (Industriegebiet Gölshausen VII, Abschnitt im Bereich „Herrgottsäcker“), Gemarkung Bretten-Gölshausen.
Die vorgesehene FNP-Änderung würde ein Streuobstwiesenbestand von insgesamt 2,8 ha mit einem Flächenverlust von 2,4 ha maßgeblich zerstören. Nach dem am 22. Juli 2020 vom Landtag BW beschlossene „Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes“ sind Streuobstbestände ab einer Mindestfläche von 1.500 m² zu erhalten.