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Mit Refugialflächen gegen den Biodiversitätsverlust

02.04.2023

Quelle: kraichgau.news

MEHR LEBENS- UND RÜCKZUGSRÄUME

Im Sommer 2020 wurde vom Landtag Baden-Württemberg das „Biodiversitäts-Stärkungsgesetz“ verabschiedet und im Naturschutzgesetz festgeschrieben.
Dabei sollen besonders die Kommunen mehr Verantwortung für den Erhalt der heimischen Artenvielfalt übernehmen. Ziel ist, eine Trendumkehr beim Verlust der Biodiversität zu erreichen. So sollen landesweit und mittelfristig Refugialflächen angelegt werden.
Refugialflächen dienen vorrangig als Lebens- und Rückzugsräume für Tier- und Pflanzenarten, die aufgrund von Landnutzungsänderungen im Offenland keine geeigneten Habitate mehr finden.

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